25.05.2016 – „Das Einlenken von DB Fernverkehr gegenüber dem Kartellamt ist auch ein Erfolg der Vergabestrategie des Landes Baden-Württemberg im Schienenpersonennahverkehr.
Bei seinen SPNV-Ausschreibungen hat das Land dafür gesorgt, dass Bieter, die den Zuschlag für ein Netz erhalten, an ihren Ticketautomaten auch die Fahrkarten anderer SPNV-Anbieter für Fahrten in Baden-Württemberg verkaufen müssen sowie Fernverkehrstickets anbieten können“, erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann am Mittwoch, den 25. Mai. Er reagierte damit auf eine Entscheidung des Bundeskartellamtes zum Fahrkartenverkauf der Deutschen Bahn.
Das Vertriebsverbot von Fernverkehrstickets an Automaten anderer Vertriebsdienstleister als DB Vertrieb galt ursprünglich auch in Baden Württemberg – das hätte Mitbewerber dazu gezwungen, entweder DB Vertrieb mit der Vertriebsleistung zu beauftragen oder Ihren Kunden nicht das gesamte Fahrkartensortiment anbieten zu können.
Das Land hat daher zunächst den Vertrieb von Fernverkehrsfahrausweisen an Automaten des Nahverkehrs für alle Bieter untersagt. „DB Fernverkehr und DB Vertrieb haben sich daraufhin sehr schnell kooperativ gezeigt und verbindlich zugesagt, den Vertrieb von Tickets für den Fernverkehr auch Konkurrenten diskriminierungsfrei zu ermöglichen. Das Land hat den Vertrieb daraufhin zugelassen und so sichergestellt, dass unabhängig vom künftigen Betreiber den Kunden das vollständige Ticketangebot zur Verfügung steht. Das Entgegenkommen der Deutschen Bahn hat mich besonders für die Fahrgäste sehr gefreut“, betonte Minister Hermann.
Eine Diskriminierung anderer Anbieter wurde nun auch bundesweit durch die Entscheidung des Bundeskatellamtes untersagt. Die Deutsche Bahn hat umfangreiche Verbesserungen zugesagt.
Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur