Die Ausschreibung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im sogenannten Stuttgarter Netz kommt gut voran. „Zahlreiche Unternehmen haben sich beworben und wurden für Angebote zugelassen. Nun startet die zweite Phase des Vergabeverfahrens.
Die Unterlagen für die Angebotsabgabe wurden in der vergangenen Woche verschickt. Das Interesse an der Vergabe des durch Stuttgart laufenden SPNV-Netzes zwischen Karlsruhe, Mannheim, Würzburg, Crailsheim, Neu-Ulm und Tübingen ist unter anderem wegen des Fahrzeugfinanzierungsmodells des Landes groß“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann am Donnerstag, 20. November in Stuttgart.
Der Minister erklärte, nach dem bisherigen Zeitplan solle der Zuschlag für die erfolgreichen Bieter bis spätestens August kommenden Jahres erteilt werden. Parallel würden der Darlehenswettbewerb für das Baden-Württemberg-Modell zur Fahrzeugfinanzierung ausgeschrieben sowie Gespräche über einen Förderkredit mit der Europäischen Investitionsbank geführt.
Das Stuttgarter Netz umfasst Verkehrsleistungen im Umfang von 14,9 Mio. Zugkilometer pro Jahr davon ca. 300.000 Zugkilometer pro Jahr in Bayern. Das Netz ist in drei Lose aufgeteilt.
Die Aufnahme der Verkehrsleistungen in den einzelnen Losen durch die erfolgreichen Bieter soll gestuft zwischen Dezember 2018 und Dezember 2019 erfolgen. Für den Zeitraum vom Auslaufen des großen Verkehrsvertrages im September 2016 bis zur Verkehrsaufnahme im Stuttgarter Netz wird es eine Vergabe für den Übergangszeitraum geben.
Die genannten Übergangsleistungen werden ebenfalls ausgeschrieben, um durch den Wettbewerb in diesem Zeitraum möglichst erste qualitative Verbesserungen gegenüber dem heutigen Angebot zu erreichen.
Fahrzeuge
Die Leistungen sind mit elektrischen Neufahrzeugen zu erbringen. Die Investitionssumme hierfür beträgt voraussichtlich ca. 500 Mio. €. Vorgegeben wird kein bestimmter Fahrzeugtyp (z. B. Doppelstocktriebzüge), sondern vorzuhaltende Sitzplatzkapazitäten. Die Fahrzeuge sind jedoch zwingend außen und innen im neuen einheitlichen Landesdesign zu gestalten. Sie müssen überdies folgende Merkmale aufweisen:
- fahrzeugseitige Barrierefreiheit
- Fahrgastinformationssystem
- behindertengerechte Toiletten
- vergrößerte Mehrzweckflächen für Kinderwagen, Fahrräder u.ä.
- Möglichkeit der Fahrradmitnahme
- kostenloses W-LAN
Vertragliche Regelungen
- Laufzeit mindestens 10, maximal 15 Jahre, d.h. bei Fertigstellung S21 kein sofortiger Betreiberwechsel
- Flexibilität bei Zu- und Abbestellungen (+15 %, -5%), Anpassungsklausel für unvorhergesehene Leistungsänderungen z.B. aufgrund von S21
- Bruttoanreizvertrag, d.h. Bestellerentgelt des Landes umfasst alle Kosten des EVU, Einnahmen stehen dem Land zu, EVU erhalten aber Anteil (50 %) an gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Einnahmen
- Vertrieb durch die EVU; Vorgabe des Verkaufs los- und netzübergreifender Fahrkarten, Öffnungsklausel für Landestarif; Vertrieb stationär und online,
- Sanktionsbewehrte Regelungen zu Pünktlichkeit und Qualität
- Kostenfreie Fahrradmitnahme außerhalb der Hauptverkehrszeiten
- Soziale Standards: Einhaltung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG), Bieter mussten zur Teilnahme am Verfahren Tariftreuerklärung abgeben; Ausbildungsquote für Triebfahrzeugführer
Fahrpläne
Minister Hermann betonte, das für die Stuttgarter Netze vorgesehene Fahrplanangebot stelle gegenüber dem heutigen Zustand eine deutliche Verbesserung dar:
- dichtere Takte
- neue umsteigefreie Verbindungen
- Reisezeitverkürzungen durch mehr schnellere Züge
- durch Halbstundentakt auf zahlreichen Verbindungen Einstieg in das geplante Metropolexpress-System
Metropolexpresszüge bieten schnelle Verbindung und entlasten die S-Bahn
Das im Rahmen des ÖPNV-Pakts in der Region Stuttgart verankerte Metropolexpresskonzept sieht ein halbstündlich vertaktetes Zugsystem von Stuttgart nach Pforzheim, Heilbronn, Schwäbisch Hall, Aalen, Geislingen, Tübingen und Horb vor.
Die Metropolexpresszüge halten innerhalb des S-Bahn-Bereichs nur an den großen Stationen, außerhalb dann an allen Stationen und bieten so schnelle Verbindungen in die Landeshauptstadt.
In der nun ausgeschriebenen Vorstufe soll der 30-Minuten Takt zunächst auf den nachfragestärkeren Strecken bis Pforzheim, Heilbronn, Gaildorf, Schwäbsich Gmünd, Süßen und Tübingen umgesetzt werden.
Fahrzeugfinanzierung
Im Stuttgarter Netz werden zwei Modelle zur Gewährung von Fahrzeugfinanzierungshilfen zur Anwendung kommen: das „BW-Modell“ und das Kapitaldienstgarantie-Modell (KDG). In beiden Modellen übernimmt das Land gegenüber der finanzierenden Bank eine Garantie für die Erfüllung des Schuldendienstes aus dem Fahrzeugkauf (Kapitaldienstgarantie) für den gesamten Abschreibungszeitraum. Dadurch können die günstigeren Kreditkonditionen des Landes weitergegeben werden und das Land spart dadurch Kosten. In beiden Modellen kauft zunächst der Betreiber die Fahrzeuge bei einem Fahrzeughersteller, veräußert sie weiter und mietet sie zur Erbringung der Verkehrsleistung zurück.
Beide Modelle sind optional: Die Bieter können, müssen sie aber nicht in Anspruch nehmen. Aufgrund der Loslimitierung ist aber damit zu rechnen, dass zumindest in einem Los eines der beiden Modelle in Anspruch genommen wird.
Lose
Los Bezeichnung Umfang
1a Neckartal 6,8 Mio. Zug-km/a
1b Rems-Fils 3,7 Mio. Zug-km/a
1c Franken-Enz 4,3 Mio. Zug-km/a
In den Vergabebedingungen für das Netz 1 ist eine Loslimitierung festgelegt, d.h. dass jeder Bieter maximal für 2 der drei Lose im Stuttgarter Netz den Zuschlag erhalten kann.
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