Bundesrat – Winfried Hermann (2011-2016) https://winnehermann.de/site Fri, 26 Feb 2016 15:01:06 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.2.3 Bundesrat beschließt Verordnung für einheitliche Ladetechnik https://winnehermann.de/site/bundesrat-beschliesst-verordnung-fuer-einheitliche-ladetechnik/ Fri, 26 Feb 2016 15:01:06 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=6444 „Bundesrat beschließt Verordnung für einheitliche Ladetechnik“ weiterlesen

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Minister-für-Verkehr-und-Infrastruktur-Winfried-Hermann26.02.2016 – Minister Hermann: Elektromobilität braucht nutzerfreundliche Standards bei Ladesäulen

Der Bundesrat hat am Freitag (26. Februar) die Verordnung für einheitliche Ladesäulenstecker verabschiedet. Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Diese schreibt einen verbindlichen technischen Mindeststandard für Stecker zum Laden von Elektrofahrzeugen fest. „Wenn wir im Sinne der Elektromobilität vorankommen wollen, muss die Nutzung von Elektrofahrzeugen insgesamt auch für die breite Bevölkerung attraktiver werden. Die Verordnung zur Standardisierung der Ladesäulen ist wichtig für Menschen, die ein Elektroauto fahren wollen. Dadurch dürfen aber die Vorreiter bereits bestehender Ladesäulen nicht benachteiligt werden“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann am Rande der Plenarsitzung im Bundesrat.

Als erstes europäisches Land setzt Deutschland damit die Vorgaben der EU-Richtlinie (2014/94/EU vom Oktober 2014) zur Ladesäulenverordnung (LSV) um. Baden-Württemberg nimmt eine Vorreiterrolle in Sachen Elektromobilität ein und macht sich daher für eine schnelle Umsetzung stark. Die LSV tritt sofort in Kraft und besagt, dass bereits gebaute Ladesäulen Bestandsschutz genießen. Dies war Minister Hermann als Chef des federführenden Ressorts wichtig. Zudem wird es eine Mindestanforderung an den Steckertyp geben: neu gebaute Ladesäulen werden mindestens mit den Steckern Typ2 bzw. Combo2 für Normalladen bzw. Schnellladen (mit mehr als 22 KW) ausgestattet. Damit entsteht Planungssicherheit sowohl für die Hersteller als auch für die Betreiber und Nutzer der Ladesäulen.

Um eine reibungslose und nutzerorientierte Umsetzung der Verordnung sicherzustellen, wird die Landesregierung in einem zweiten Schritt Gespräche führen mit Verbänden, Automobilherstellern, Netzbetreibern, Ladesäulenbetreibern und natürlich Nutzern. Im Dialog sollen alle noch offenen Punkte der Ladesäulenverordnung geklärt werden, so dass unter Berücksichtigung aller Vorschläge bis Ende des Jahres eine Folgeverordnung erstellt werden kann. In dieser werden noch fehlende Regelungen und Standards aufgenommen und die Ladesäulenverordnung dadurch vervollständigt.

Minister Hermann betonte: „Ein Wirrwarr von vielen Steckern und Ladegeräten wie bei Handys darf es bei Elektroautos nicht geben. Deshalb brauchen wir eine Vereinheitli-chung der Stecker, ohne dabei die Pioniere der Elektromobilität zu diskriminieren. Vor allem aber sind rund 2000 Ladesäulen in Baden-Württemberg nötig, das ist das Ziel des Landes. Der Bund muss zügig ein dichtes Netz an Schnellladesäulen an Bundesautobahnen aufbauen.“

Schon heute legt das Land Baden-Württemberg bei der Förderung der Ladesäuleninf-rastruktur Wert darauf, möglichst vielen Nutzern einen sicheren und einfachen Zu-gang und eine einfache Abrechnung zu ermöglichen. Dies soll mit der Ladesäulenverordnung nun ausgeweitet und standardisiert werden: Ganz im Sinne einer nachhaltigen Mobilität- für Alle!

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ]]>
Durchbruch zur Förderung der Elektro-Mobilität https://winnehermann.de/site/durchbruch-zur-foerderung-der-elektro-mobilitaet/ Fri, 10 Jul 2015 14:30:55 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=5188 „Durchbruch zur Förderung der Elektro-Mobilität“ weiterlesen

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2015-07-10_bundesrat-300px10.07.2015 – Länderkammer sendet klares Signal an den Bund.

Der Bundesrat hat sich für die steuerliche Förderung von E-Fahrzeugen ausgesprochen. Eine klare Mehrheit der Länderkammer hat für die Initiativen zur Förderung der Elektromobilität gestimmt.

Auf der Tagesordnung des Bundesrates standen heute (10. Juli 2015) ein Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität aus Hessen, dessen Aufsetzung Baden-Württemberg unterstützt sowie ein Entschließungsantrag aus Baden-Württemberg und Niedersachsen zur Förderung und Verbreitung von Elektrofahrzeugen. Beide Anträge haben die Mehrheit von den Ländern bekommen. „Damit senden die Länder geschlossen ein wichtiges Signal an den Bund. Mit dem Gesetzesentwurf machen wir einen Vorschlag, wie steuerliche Anreize durch Sonderabschreibungen mitgetragen werden können. Der Bund ist jetzt aufgefordert zu handeln“, so Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann nach der Sitzung in Berlin.

2015-07-10_bundesrat

Mit dem Gesetzentwurf wird die Bundesregierung aufgefordert, eine gestaffelte Sonderabschreibung für neue Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen sowie eine Steuerbefreiung für das kostenlose oder verbilligte Aufladen privater Elektro-Autos von Arbeitnehmern im betrieblichen Bereich einzuführen. Bisher hat Deutschland den Sprung von der Marktvorbereitung zum Markthochlauf oder gar Massenmarkt noch nicht geschafft. Dies belegte der Fortschrittsbericht der Nationalen Plattform Elektromobilität NPE 2014: 34.000 Elektrofahrzeuge (kumulierte Neuzulassungen Anfang 2009-April 2015), 5.500 öffentliche Normalladepunkte, 100 öffentlich zugängliche Schnellladepunkte so das Ergebnis des NPE. Minister Hermann dazu in seiner Rede vor dem Bundesrat: „Die Mobilität der Zukunft muss mittelfristig emissionsarm und langfristig emissionsfrei sein. Selbst die Kanzlerin betonte das in ihrer Rede zur Elektromobilitätskonferenz im Juni. Es ist offenkundig, dass nur mit zusätzlichen Maßnahmen das Ziel der Bundesregierung bis 2020 eine Millionen E-Fahrzeuge auf der Straße zu haben, nur erreicht werden kann, wenn wir die Rahmenbedingungen für den Markthochlauf anpassen und weitere Fördermaßnahmen auf den Weg bringen.“

Nach der Mehrheit für den Gesetzesentwurf im Bundesrat ist jetzt der Bund gefragt zu handeln. Der Entschließungsantrag aus Baden-Württemberg und Niedersachsen unterstreicht das Anliegen zur Förderung und Verbreitung von Elektrofahrzeugen und bittet den Bund darüber hinaus weitere Maßnahmen zu prüfen, wenn die Wachstumsziele der Elektro-Flotte weiterhin nicht zufriedenstellend erfüllt werden.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ]]>
Autobranche müsste stärker für E-Mobilität werben https://winnehermann.de/site/autobranche-muesste-staerker-fuer-e-mobilitaet-werben/ Thu, 09 Jul 2015 13:05:18 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=5186 Baustellenbesuch-an-der-A-8-am-25.04.2014-4Autogazette am 09.07.2015 – Baden-Württembergs Verkehrsminister Hermann rechnet mit dem Erfolg einer Bundesrats-Initiative zur Einführung einer Sonderabschreibung für Elektroautos. «Die Sonder-Afa ist das Mindeste, was man braucht, um die Elektromobilität nach vorn zu bringen», sagte der Grünen-Politiker der Autogazette.

der gesamte Artikel in der Autogazette…

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Hermann zur Pkw-Maut Außerhalb Bayerns kaum erwünscht https://winnehermann.de/site/hermann-zur-pkw-maut-ausserhalb-bayerns-kaum-erwuenscht/ Fri, 08 May 2015 14:50:20 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=4742 „Hermann zur Pkw-Maut Außerhalb Bayerns kaum erwünscht“ weiterlesen

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Winfried-Hermann-mit-Gisela-Splett-im-Bundesrat-Foto-Sabine-KrügerStuttgarter Zeitung am 08.05.2015 – Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann sieht außerhalb Bayerns wenig Nachfrage nach der Pkw-Maut. Sie werde ohnehin wohl vom „Europäischen Gerichtshof zu Fall gebracht“.

Nach dpa-Informationen schaltete sich Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) persönlich ein, um die SPD-regierten Länder auf Kurs zu bringen.

der gesamte Artikel in der Stuttgarter Zeitung…

Finanzen.net:

Bundesrat lässt Pkw-Maut passieren – Gesetz damit beschlossen.

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat der Pkw-Maut zugestimmt. Die Bundesländer beschlossen bei ihrer Sitzung am Freitag in Berlin, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.

der gesamte Artikel bei Finanzen.net…

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Keine Einigung über Regionalisierungsgesetz: Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an https://winnehermann.de/site/keine-einigung-ueber-regionalisierungsgesetz-bundesrat-ruft-vermittlungsausschuss-an/ Fri, 27 Mar 2015 14:06:20 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=4571 „Keine Einigung über Regionalisierungsgesetz: Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an“ weiterlesen

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Keine Einigung über Regionalisierungsgesetz: Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an

27.03.2015 – Länder und Gewerkschaften fordern vom Bund eine auskömmliche und verlässliche Finanzausstattung für den Schienenpersonennahverkehr. Im Beratungsverfahren wurde kein Konsens zum Gesetzesentwurf gefunden. Die Länderkammer wird daher mit großer Wahrscheinlichkeit den Vermittlungsausschuss anrufen.

Gemeinsam mit Verkehrsunternehmen und Gewerkschaften fordern die Bundesländer einstimmig eine verlässliche und auskömmliche Finanzausstattung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Vertreter aus Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di forderten am Freitag, 27. März auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin von der Bundesregierung eine rasche Entscheidung und eine deutliche Anhebung der Regionalisierungsmittel. Mit diesen Mitteln bestellen und bezahlen die Länder seit der Bahnreform 1996 den Schienenpersonennahverkehr.

Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Bereits in diesem Jahr muss Baden-Württemberg rund 100 Mio. Euro drauflegen, damit es nicht zu Streichungen von Nahverkehrszügen im Land kommt. Besonders belastend sind die ständig steigenden Trassengebühren, die an die DB Netz zu entrichten sind.  Angesichts zu geringer Mittel und langlaufender Verträge mit Verkehrsunternehmen ist es eine Zumutung, dass der Bundesfinanzminister seit Jahren eine Novellierung des Regionalisierungsgesetzes verhindert. Seit Jahren ist klar, dass die in Artikel 106 a des Grundgesetzes abgesicherte Finanzierungsregelung für die Jahre 2015 folgende erneuert werden muss. Mit dem verspäteten Gesetzesentwurf des Bundes wird die überfällige Entscheidung lediglich um ein Jahr geschoben zu Lasten der Nahverkehrskunden in die Bund-Länder-Finanzverhandlungen. Die Verträge und die Ausschreibungen über 10-15 Jahre laufen aber jetzt.“

Den einstimmig verabschiedeten Gesetzesentwurf der Länder zur Finanzierung des SPNV (Drucksache 18/3563) hatte der Bund abgelehnt und einen eigenen Gesetzentwurf (Drucksache 18/3785) beschlossen. Trotz großer Einigkeit über den höheren Mittelbedarf in den Ländern und weitgehender Zustimmung der Experten zum Gesetzent-wurf der Länder hält der Bund an seinem Entwurf fest. Im Beratungsverfahren zu den Gesetzentwürfen des Bundesrates und der Bundesregierung wurde der Dissens zwischen Bund und Ländern über das zustimmungspflichtige Gesetz nicht aufgelöst. Die Länderkammer ruft daher am 27. März 2015 voraussichtlich mit großer Mehrheit den Vermittlungsausschuss an. Damit wird zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode die Schlichtungsstelle zwischen Bund und Ländern angerufen.

Der Entwurf des Bundes sieht lediglich die Verlängerung des Gesetzes um ein Jahr auf dem nicht auskömmlichen Mittel-Niveau von 2014 und eine mit 1,5 Prozent unzureichende Dynamisierung vor. Wie danach der Schienenpersonennahverkehr durch die Länder finanziert werden soll, bleibt jedoch unklar. Dabei benötigen die Länder dringend Planungssicherheit, um langjährige Verträge mit den Verkehrsunternehmen im Schienenpersonennahverkehr abschließen zu können. Ansonsten drohen im großen Umfang Abbestellungen von Zügen und eine Ausdünnung im SPNV.

Minister Hermann betonte: „Ein weiterer Ausbau des umwelt- und klimafreundlichen Nahverkehrs auf der Schiene wird durch die Haltung des Bundes derzeit verhindert. Auch sind die Mittel schon lange nicht mehr auskömmlich und müssen dringend entsprechend den gestiegenen Kosten angepasst werden.“

Schleswig-Holsteins Verkehrs-Staatssekretär Dr. Frank Nägele mahnte den Bund ebenfalls zur Eile: „Keines der Länder kann sich erlauben, dieses Problem auf die lange Bank zu schieben. Deshalb war und ist die Anrufung des Vermittlungsausschusses der einzige verbleibende Weg, doch noch rasch eine Einigung herbeizuführen.“

NRW-Verkehrsminister Michael Groschek, der wegen des Flugzeugabsturzes seine Teilnahme in Berlin absagen musste, übermittelte: „Tagtäglich erleben wir, dass unsere Regional- und Nahverkehrszüge in der Rushhour ihre Kapazitätsgrenzen weit über-schreiten. Die Zahl der Berufspendler wächst stetig. Alle Bundesländer sind sich einig: Wir müssen und wollen dieser Realität Rechnung tragen. Der Bund muss sich einen Ruck geben und deutlich mehr Mittel bereitstellen. Die Fahrgäste dürfen nicht zur Geisel der Bund-Länder-Finanzverhandlungen werden. Die Aufgabenträger brauchen jetzt eine Perspektive, damit sie ein bedarfsgerechtes, leistungsfähiges Verkehrsangebot auf der Schiene sicherstellen können.“

Der Verkehrsminister Niedersachsens Olaf Lies führte aus: „Wir brauchen jetzt eine angemessene und langfristige Ausstattung für den Nahverkehr. Nur so können die Länder der vom Bund ihnen übertragenen Aufgabe für die Daseinsvorsorge nachkommen. Insofern hilft es niemandem, wenn irgendwann einmal eine Lösung im Rahmen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen gefunden werden sollte. Dann wird es mit Sicherheit in einigen Ländern bereits die ersten Abbestellungen im SPNV gegeben haben. Der Bund muss daher die Dringlichkeit endlich erkennen und entsprechend handeln. Der Bedarf ist jedenfalls gutachterlich klar nachgewiesen worden.“

Frank Bsirske sagte: „Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung verschärft sich die Unterfinanzierung des öffentlichen Nahverkehrs. Wir befürchten, dass die aktuelle finanzielle Unsicherheit zu einer massiven Einschränkung der Verkehrsangebote in Kürze führen wird und damit Arbeitsplätze gefährdet sind. Die 500.000 Beschäftigten des ÖPNV erwarten von der Bundesregierung eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel gegenüber den bisherigen Vorschlägen und eine langfristige und zweckgebundene Anschlussregelung für die Finanzierung der Gemeindeverkehre in Höhe von mindestens 2 Mrd. Euro pro Jahr. Es muss jetzt gehandelt werden. Daher unterstützen wir den Bundesrat in seiner Forderung.“

Hintergrund:

Die Regionalisierungsmittel sind eine unverzichtbare Säule zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Die horizontale Verteilung der Regionalisierungsmittel auf die Bundesländer basiert auf den Zugkilometern im SPNV im Fahrplanjahr 1993/94 und ist seit Inkrafttreten des Regionalisierungsgesetzes im Jahr 1996 nahezu unverändert.

Der am 28.11. 2014 einstimmig beschlossene Gesetzentwurf des Bundesrates ist auf 15 Jahre angelegt und sieht eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel von derzeit 7,3 Mrd. Euro auf rund 8,5 Mrd. Euro pro Jahr vor. Dies würde im Nachhinein die bisherigen, nicht kompensierten Preissteigerungen abgelten. Zudem müssten künftige Kostensteigerungen durch eine Dynamisierungsrate von bis zu 2 Prozent abgedeckt und darüber hinaus gehende Preissteigerungen bei der Infrastruktur durch den Bund übernommen werden.

Demgegenüber hat der Bund einen Gesetzentwurf ins Verfahren gebracht, der lediglich für 2015 noch einmal eine Erhöhung von 1,5 Prozent vorsieht. Wie damit der Schienenpersonennahverkehr durch die Länder zukunftsfest finanziert werden soll, bleibt jedoch unklar. Da das Gesetz zustimmungspflichtig ist provoziert der Bund mit seinem Gegenentwurf ein Vermittlungsverfahren.

Neben den Regionalisierungsmitteln ist auch die Zukunft weiterer wesentlicher ÖPNV-Finanzierungssäulen gefährdet: Die Entflechtungsmittel (ca.1,3 Mrd. Euro) und die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (ca. 333 Mio. Euro), die seit Jahrzehnten erfolgreich für die Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur eingesetzt werden, enden im Jahr 2019, dringend notwendige Anschlussregelungen sind vielfach versprochen, bisher aber nicht in Sicht.

Schon heute sind diese Mittel durch bereits angemeldete Projekte der Verkehrsunter-nehmen um das Mehrfache überzeichnet. Die kommunalen Verkehrsunternehmen haben deshalb bereits zahlreiche aktuelle Projekte zum Aus- und Neubau sowie zur Erneuerung ihrer Haltestellen, Fahrzeuge und technischen Anlagen auf Eis gelegt. Die unentschiedene Finanzierung führt bereits zum Sanierungs- und Modernisierungsstau.

dpa-Meldung zur Anrufung des Vermittlungsausschusses

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ]]>
Verkehrsminister Hermann: Mautmodell löst Finanzierungsprobleme nicht https://winnehermann.de/site/verkehrsminister-hermann-mautmodell-loest-finanzierungsprobleme-nicht/ Fri, 06 Feb 2015 15:13:00 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=4372 „Verkehrsminister Hermann: Mautmodell löst Finanzierungsprobleme nicht“ weiterlesen

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Minister-für-Verkehr-und-Infrastruktur-Winfried-Hermann06.02.2015 – Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann hält die vom Bund geplante Infrastrukturabgabe für untauglich, um die großen Probleme bei der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur zu lösen. „Der von Bundesminister Alexander Dobrindt vorgelegte Gesetzentwurf zur Einführung einer Pkw-Maut gewährleistet keine auskömmliche Finanzierung der Infrastruktur.

Die vom Bund erwarteten Mehreinnahmen würden gerade einmal 10 Prozent des Bedarfs zur Erhaltung von Straßen, Schienen und Wasserwegen decken“, sagte Minister Hermann am 06.02.15 im Bundesrat. Deshalb würden die Länder das Gesetz auch mit Mehrheit ablehnen.

„Die Pkw-Maut ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Sie ist intransparent und findet keine Akzeptanz bei der Bevölkerung. Mit der Entschädigung der deutschen Autofahrer über die Kfz-Steuer wird ein bürokratisches Monstrum geschaffen, das sich mit Ach und Krach selbst tragen dürfte“, fügte Minister Hermann hinzu.

Hermann erinnert daran, dass es einen einstimmigen Beschluss der Verkehrsminister gebe, wie die notwendigen Finanzmittel zum Erhalt der maroden Verkehrsinfrastruktur erschlossen werden können. Grundlage dazu ist der Bericht der Bodewig-Kommission, der einen detaillierten Stufenplan für die Jahre bis 2019 vorsieht – beginnend mit einem Sanierungsfonds über 2,7 Milliarden pro Jahr aus Haushaltsmitteln sowie die zügige Ausweitung der Lkw-Maut in der Fläche und bei den Fahrzeugklassen. Zudem würden konkrete Vorschläge für Anschlussregelungen zur ÖPNV-Finanzierung gemacht. „Eine rasche und konsequente Ausweitung ist der richtige Weg und Konsens unter den Ländern“, betonte Hermann.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

 


 

Presseartikel

Tagesschau: Bundesrat kritisiert Dobrindts Gesetzentwurf – Länder lehnen Pkw-Maut ab 

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Minister Hermann im Bundestag zu Regionalisierungsmittel https://winnehermann.de/site/minister-hermann-im-bundestag-zu-regionalisierungsmittel/ Mon, 02 Feb 2015 11:59:01 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=4336 „Minister Hermann im Bundestag zu Regionalisierungsmittel“ weiterlesen

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2015-01-30_bundestag30.01.2015 – Minister Winfried Hermann sprach im Bundestag zur geplanten Änderung des Regionalisierungsgesetzes. Der Bundesrat verabschiedete bereits im November 2014 einstimmig einen Antrag, der den Bund auffordert, durch eine Aufstockung der Regionalisierungsmittel den Ländern den weiteren Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs zu ermöglichen. Der Beschluss hat zum Ziel, im Zeitraum 2015 bis 2030 eine auskömmliche Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs zu sichern. Außerdem soll die Verteilung der Mittel unter den Ländern neu geregelt werden. 

zum Video bitte Foto anklicken

2015-01-30_bundestag


Pressemitteilung

Bundesrat fordert mehr Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr

Die Regionalisierungsmittel zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs müssen einem Beschluss des Bundesrats zufolge deutlich angehoben und stärker an die Preissteigerungen angepasst werden. Die Länderkammer verabschiedete am Freitag einstimmig einen Antrag aus Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz,  Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, der den Bund auffordert, durch eine Aufstockung der Regionalisierungsmittel den Ländern den weiteren Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs zu ermöglichen. Der Beschluss hat zum Ziel, im Zeitraum 2015 bis 2030 eine auskömmliche Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs zu sichern. Außerdem soll die Verteilung der Mittel unter den Ländern neu geregelt werden. Hier ist eine progressive Aufstockung des Anteils Baden-Württembergs von derzeit etwa 10,4 Prozent auf rund 12 Prozent bis 2030 vorgesehen. Das Regionalisierungsgesetz läuft Ende dieses Jahres aus.

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann mahnte in seiner Rede vor dem Bundesrat, der Erfolg des umwelt- und klimafreundlichen Nahverkehrs auf der Schiene dürfe nicht durch die Pläne des Bundes aufs Spiel gesetzt werden, die Mittel auf dem Niveau von diesem Jahr einzufrieren und damit faktisch zu kürzen. „Die Weigerung von Bundesfinanzminister Schäuble, das Regionalisierungsmittelgesetz rechtzeitig zu novellieren, bringt die Länder in eine prekäre Situation“, kritisierte Minister Hermann. Schließlich müssten die Länder ihre SPNV-Verträgen erfüllen und zudem weitere Verkehre für die kommenden Jahre ausschreiben. Dazu bräuchten sie dringend Planungssicherheit. Bei einer Kürzung der Mittel müssten die Länder das Angebot im Schienenpersonennahverkehr erheblich einschränken.

Minister Hermann wies auf einen einstimmigen Beschluss der Verkehrsministerkonferenz zur künftigen Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs hin. Er sieht eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel von derzeit 7,3 Milliarden Euro auf rund 8,5 Milliarden Euro pro Jahr vor. Dies würde im Nachhinein die bisherigen Preissteigerungen abgelten. Zudem müssten künftige Kostensteigerungen durch eine Dynamisierungsrate von bis zu 2 Prozent abgedeckt werden und darüber hinaus gehende Preissteigerungen bei der Infrastruktur durch den Bund übernommen werden.

Hintergrund
Die Regionalisierungsmittel sind eine unverzichtbare Säule zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Die horizontale Verteilung der Regionalisierungsmittel auf die Bundesländer basiert auf den Zugkilometern im SPNV im Fahrplanjahr 1993/94 und ist seit Inkrafttreten des Regionalisierungsgesetzes im Jahr 1996 nahezu unverändert. Baden-Württemberg erhält derzeit einen festen Anteil von 10,4 Prozent der Regionalisierungsmittel, dies ist 2014 von der Gesamtsumme von rund 7,3 Milliarden Euro ein Betrag von circa  762 Millionen Euro.

Der SPNV in Baden-Württemberg ist eine Erfolgsgeschichte. Seit der Regionalisierung im Jahr 1996 wurde die Zahl der vom Land bestellten Zugkilometer um rund 30 Prozent, die Fahrgastzahlen sogar um 60 Prozent gesteigert. Die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs steht jedoch aktuell vor großen Herausforderungen. Der zukünftig steigende Bedarf an SPNV macht eine Leistungsausweitung erforderlich, die zusätzlich finanziert werden muss. Das Land hat im Juni das Zielkonzept 2025 vorgestellt, das zur Deckung dieses Bedarfs eine Angebotsmehrung in Zugkilometern von über 20 Prozent gegenüber dem Status quo vorsieht.

Von 2009 bis 2013 sind die Ausgaben des Landes allein für Stations- und Trassenpreise um fast 30 Prozent gestiegen, während die zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel nur um gut 6 Prozent gestiegen sind. Hinzu kommen weitere Kostensteigerungen. Dies führte dazu, dass Baden-Württemberg im Jahr 2014 rund 84 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zuschießen muss.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

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Bundesrat fordert mehr Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr https://winnehermann.de/site/bundesrat-fordert-mehr-regionalisierungsmittel-fuer-den-schienenpersonennahverkehr/ Mon, 01 Dec 2014 14:11:17 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=3983 „Bundesrat fordert mehr Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr“ weiterlesen

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DB-Zug-im-neuen-Landesdesign-0228.11.2014 – Die Regionalisierungsmittel zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs müssen einem Beschluss des Bundesrats zufolge deutlich angehoben und stärker an die Preissteigerungen angepasst werden. Die Länderkammer verabschiedete am Freitag einstimmig einen Antrag aus Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz,  Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, der den Bund auffordert, durch eine Aufstockung der Regionalisierungsmittel den Ländern den weiteren Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs zu ermöglichen.

Der Beschluss hat zum Ziel, im Zeitraum 2015 bis 2030 eine auskömmliche Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs zu sichern. Außerdem soll die Verteilung der Mittel unter den Ländern neu geregelt werden. Hier ist eine progressive Aufstockung des Anteils Baden-Württembergs von derzeit etwa 10,4 Prozent auf rund 12 Prozent bis 2030 vorgesehen. Das Regionalisierungsgesetz läuft Ende dieses Jahres aus.

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann mahnte in seiner Rede vor dem Bundesrat, der Erfolg des umwelt- und klimafreundlichen Nahverkehrs auf der Schiene dürfe nicht durch die Pläne des Bundes aufs Spiel gesetzt werden, die Mittel auf dem Niveau von diesem Jahr einzufrieren und damit faktisch zu kürzen. „Die Weigerung von Bundesfinanzminister Schäuble, das Regionalisierungsmittelgesetz rechtzeitig zu novellieren, bringt die Länder in eine prekäre Situation“, kritisierte Minister Hermann. Schließlich müssten die Länder ihre SPNV-Verträgen erfüllen und zudem weitere Verkehre für die kommenden Jahre ausschreiben. Dazu bräuchten sie dringend Planungssicherheit. Bei einer Kürzung der Mittel müssten die Länder das Angebot im Schienenpersonennahverkehr erheblich einschränken.

Minister Hermann wies auf einen einstimmigen Beschluss der Verkehrsministerkonferenz zur künftigen Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs hin. Er sieht eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel von derzeit 7,3 Milliarden Euro auf rund 8,5 Milliarden Euro pro Jahr vor. Dies würde im Nachhinein die bisherigen Preissteigerungen abgelten. Zudem müssten künftige Kostensteigerungen durch eine Dynamisierungsrate von bis zu 2 Prozent abgedeckt werden und darüber hinaus gehende Preissteigerungen bei der Infrastruktur durch den Bund übernommen werden.

Hintergrund
Die Regionalisierungsmittel sind eine unverzichtbare Säule zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Die horizontale Verteilung der Regionalisierungsmittel auf die Bundesländer basiert auf den Zugkilometern im SPNV im Fahrplanjahr 1993/94 und ist seit Inkrafttreten des Regionalisierungsgesetzes im Jahr 1996 nahezu unverändert. Baden-Württemberg erhält derzeit einen festen Anteil von 10,4 Prozent der Regionalisierungsmittel, dies ist 2014 von der Gesamtsumme von rund 7,3 Milliarden Euro ein Betrag von circa  762 Millionen Euro.

Der SPNV in Baden-Württemberg ist eine Erfolgsgeschichte. Seit der Regionalisierung im Jahr 1996 wurde die Zahl der vom Land bestellten Zugkilometer um rund 30 Prozent, die Fahrgastzahlen sogar um 60 Prozent gesteigert. Die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs steht jedoch aktuell vor großen Herausforderungen. Der zukünftig steigende Bedarf an SPNV macht eine Leistungsausweitung erforderlich, die zusätzlich finanziert werden muss. Das Land hat im Juni das Zielkonzept 2025 vorgestellt, das zur Deckung dieses Bedarfs eine Angebotsmehrung in Zugkilometern von über 20 Prozent gegenüber dem Status quo vorsieht.

Von 2009 bis 2013 sind die Ausgaben des Landes allein für Stations- und Trassenpreise um fast 30 Prozent gestiegen, während die zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel nur um gut 6 Prozent gestiegen sind. Hinzu kommen weitere Kostensteigerungen. Dies führte dazu, dass Baden-Württemberg im Jahr 2014 rund 84 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zuschießen muss.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

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Minister Hermann: Nachhaltige Mobilität und weniger Luftschadstoffe durch den Verkehr entscheidend für den Klimaschutz https://winnehermann.de/site/minister-hermann-nachhaltige-mobilitaet-und-weniger-luftschadstoffe-durch-den-verkehr-entscheidend-fuer-den-klimaschutz/ Fri, 29 Nov 2013 13:40:27 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=1908 „Minister Hermann: Nachhaltige Mobilität und weniger Luftschadstoffe durch den Verkehr entscheidend für den Klimaschutz“ weiterlesen

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Elektroautos und Fahrzeuge mit schadstoffarmem Antrieb sollen künftig in Städten beispielsweise beim Parken bevorzugt werden. Der Bundesrat stimmte am Freitag, 29. November 2013, mit großer Mehrheit einem gemeinsamen Antrag von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hamburg zu, der auf entsprechende Ände-rungen im Straßenverkehrsrecht abzielt. Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann betonte, die Senkung des Ausstoßes verkehrsbedingter Luftschadstoffe sei ein entscheidender Beitrag zum Klimaschutz. „Luftverschmutzung, Lärm, Ressourcenverbrauch und Klimabelastung können durch die Förderung der Elektromobilität und anderer emissionsarmer Fahrzeuge nach und nach verringert werden.“

Um deren Attraktivität zu vergrößern, sollten diese Fahrzeuge begrenzte und befristete Privilegien erhalten. Gerade in Ballungsräumen sei es notwendig, durch Anreize die Verbreitung besonders schadstoffarmer Fahrzeuge zu fördern. Dazu gehört zum Beispiel das Freihalten von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge zum Laden oder die Befreiung von Parkgebühren für besonders umweltfreundliche Autos.

Wer ein besonders klima- und umweltfreundliches Fahrzeug fährt, soll auch besondere Vergünstigungen bekommen. Voraussetzung dafür sei eine geeignete Kennzeichnung dieser Fahrzeuge. Die Kennzeichnung sollte ähnlich erfolgen wie die bereits bekannte Kennzeichnung schadstoffarmer Kraftfahrzeuge mit roter, gelber oder grüner Euro-Plaketten. Gleichzeitig soll auch eine neue Plakette für die Euro-6-Fahrzeuge festgelegt werden, um auch diesen Autos mit besonders niedrigem Stickstoffoxid-Ausstoß im Rahmen von Luftreinhalteplänen eventuell befristet Privilegien gewähren zu können.

Auch müsse die Infrastruktur zum Aufladen von Elektroautos weiter ausgebaut wer-den, um das Ziel der Bundesregierung von 1 Million Elektrofahrzeugen bis 2020 ver-wirklichen zu können. Bisher ist man davon noch weit entfernt. Zum 1.1.2013 gab es Deutschland rund 7.100 reine Elektro-PKWs (+ 57% gegenüber 2012). Zum 1.9.2013 waren es rund 10.500. Auch der Bestand an Hybridfahrzeugen hat von 2012 (rund 48.000) um 33 % zugenommen bis 2013 (rund 64.000). Mit etwa 1.400 Elektrofahr-zeugen stellt Baden-Württemberg zwar knapp 20 Prozent der elektrisch angetriebe-nen Fahrzeuge im gesamten Bundesgebiet, allerdings zeigt dies nach den Worten von Minister Hermann auch, man bei der Förderung der Elektromobilität noch weit vom Ziel entfernt sei. Die neue Bundesregierung ist aufgefordert, deutlich mehr zu tun als die noch amtierende Regierung.

Der Minister kritisierte zugleich, dass die Bundeskanzlerin auf europäischer Ebene die Einführung ambitionierter CO2-Grenzwerte für neue Pkw ab 2020 lange verzögert hat. Die Intervention des Bundes gegen einen im Juni bereits erarbeiteten Kompromiss zwischen Rat und EP behindere Innovationen in der Fahrzeugindustrie, die sowohl der Umwelt nützen als auch die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe stärken könne.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

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PM Minister Hermann: Schadstoffarme Autos müssen sich mehr lohnen https://winnehermann.de/site/minister-hermann-schadstoffarme-autos-muessen-sich-mehr-lohnen/ Fri, 11 Oct 2013 13:16:00 +0000 http://winnehermann.de/site/?p=1661 „PM Minister Hermann: Schadstoffarme Autos müssen sich mehr lohnen“ weiterlesen

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Baden-württembergische Bundesratsinitiative zur Förderung von Elektromobilität

[See image gallery at winnehermann.de] Baden-Württemberg will umweltfreundliche Mobilität fördern und durch eine Bundesratsinitiative eine Vorzugsbehandlung von Fahrzeugen mit sehr geringem Schadstoffausstoß beispielsweise beim Parken in der Stadt ermöglichen. Einen entsprechenden Antrag hat Winfried Hermann, baden-württembergischer Minister für Verkehr und Infrastruktur, heute (11.10.2013) in der Länderkammer vorgestellt.

Minister Hermann: „Wir wollen Fahrzeugen mit schadstoffarmem Antrieb begrenzte und befristete Privilegien ermöglichen. Dazu gehört zum Beispiel das Freihalten von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge zum Laden oder die Befreiung von Parkgebühren für besonders umweltfreundliche Autos. Wer ein besonders schadstoffarmes Fahrzeug fährt, soll auch besondere Vergünstigungen bekommen. Voraussetzung dafür ist aber eine geeignete Kennzeichnung dieser Fahrzeuge.“ Die Kennzeichnung sollte ähnlich erfolgen wie die bereits bekannte Kennzeichnung schadstoffarmer Kraftfahrzeuge mit roter, gelber oder grüner Euro-Plaketten. Gleichzeitig soll auch eine neue Plakette für die Euro-6-Fahrzeuge festgelegt werden, um auch diesen Autos mit besonders niedrigem Stickstoffoxid-Ausstoß im Rahmen von Luftreinhalteplänen eventuell befristet Privilegien gewähren zu können.

Auch müsse die Infrastruktur zum Aufladen von Elektroautos weiter ausgebaut werden, um das Ziel von 1 Million Elektrofahrzeugen bis 2020 Umsetzen zu können. Bisher ist man davon noch weit entfernt. Zum 1.1.2013 gab es Deutschland rund 7.100 reine Elektro-PKWs (+ 57% gegenüber 2012). Zum 1.9.2013 waren es rund 10.500. Auch der Bestand an Hybridfahrzeugen hat von 2012 (rund 48.000) um 33 % zugenommen bis 2013 (rund 64.000). „Mit 1.400 Elektrofahrzeugen stellt Baden-Württemberg zwar knapp 20% der Fahrzeuge im gesamten Bundesgebiet, das zeigt aber zugleich, dass wir noch weit von unserem Ziel entfernt sind und zusätzliche Anreize schaffen müssen“, so Hermann.

Der Antrag Baden-Württembergs wird nun in die Ausschüsse des Bundesrates zur weiteren Beratung überwiesen. Die Ausschüsse werden sich voraussichtlich in der 43. KW mit dem Antrag Baden-Württembergs befassen.

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